Autor: Thomas Uppenbrink
Sanierungsberatung muss Insolvenz- und Restrukturierungsexpertise vorweisen
Die Auswahl einer professionellen Sanierungsberatung zur Initiierung eines eigenverwalteten Insolvenzverfahrens gemäß §§ 270 ff. InsO ist für die Geschäftsführung eines sich in der Krise befindlichen Unternehmens selbstverständlich keine einfache Aufgabe. Der erste – und auch nicht grundsätzlich falsche – Impuls besteht häufig darin, im Internet nach Schlagworten wie „Sanierungsberatung“, „Sonderbevollmächtigte der Geschäftsleitung“ oder „Begleitung einer Eigenverwaltung“ zu suchen. Ob auf diesem Weg jedoch tatsächlich die erforderliche Kompetenz, das notwendige Fingerspitzengefühl und vor allem die essenziell wichtige fachliche Expertise gefunden werden, ist im Rahmen einer derart rudimentären Recherche eher eine Frage des Zufalls.
Die Sanierungsberater haben eine entscheidende Rolle
Die Auswahl der passenden Sanierungsberatung zur Bewältigung einer Unternehmenskrise im Rahmen einer Eigenverwaltung ist jedoch ein entscheidender Faktor für den Fortbestand des Unternehmens. Diese zentrale und weitreichende Aufgabe sollte daher keinesfalls dem Glück überlassen werden.
Falsche Entscheidung hat gravierende Folgen
Eine falsche Entscheidung kann gravierende Folgen haben. Wird die anspruchsvolle und komplexe Vorbereitung einer Eigenverwaltung nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann aus dem geplanten eigenverwalteten Insolvenzverfahrens sehr schnell ein Regelinsolvenzverfahren werden – im ungünstigsten Fall verbunden mit einer faktischen Entmachtung der Geschäftsleitung durch den Verkauf des Unternehmens oder einer vollständigen Abwicklung durch eine bestellte Insolvenzverwaltung.
Das Berufsbild des Sanierungsberaters ist nicht klar definiert
Gleichzeitig existieren weder verbindliche Qualitätskriterien noch gesetzliche Normen, die das sehr spezielle Berufsbild der Sanierungsberatung klar definieren. Auch die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt. In der Praxis kann sich daher nahezu jede Person als Sanierungsberaterin oder Sanierungsberater bezeichnen, auch wenn es an den erforderlichen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen fehlt.
Die nachfolgenden Empfehlungen und Auswahlkriterien sollen daher dabei helfen, zumindest ansatzweise ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, worauf bei der Auswahl zu achten ist, um die bestmöglichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Beantragung und Umsetzung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu schaffen.
Bekanntheitsgrad ist nicht alles
Die Größe einer Kanzlei oder der Bekanntheitsgrad eines Beratungshauses garantieren nicht zwangsläufig eine qualitativ hochwertige, engagierte und aufmerksame Zusammenarbeit über alle Branchen und Themenfelder hinweg. Auch allgemein gehaltene Internetauftritte mit austauschbaren Schlagworten und nichtssagenden Anglizismen stellen keinen belastbaren Nachweis für fachliche Exzellenz dar.
Außendarstellung ist kein Qualitätsnachweis
Allein auf die Außendarstellung sollte daher nicht vertraut werden. Nach einem ersten Kontakt empfiehlt es sich, gezielt Referenzen anzufordern. Praktische Erfahrungen und nachweisbare Sanierungserfolge – Empfehlungen werden in der Regel nur auf persönliche Nachfrage benannt – ermöglichen eine erste fundierte Einschätzung. Die genannten Referenzunternehmen haben zuvor ihr Einverständnis erklärt, als solche benannt zu werden. Es steht der Geschäftsführung des krisenbehafteten Unternehmens daher frei, auch direkt Kontakt aufzunehmen und eigene Eindrücke aus erster Hand einzuholen.
Vorträge und Fachartikel schaffen Vertrauen
Regelmäßige Veröffentlichungen von Fachartikeln, Aufsätzen oder Fachbüchern sowie die aktive Teilnahme an größeren Veranstaltungen als Referentin oder Referent stärken zusätzlich das Vertrauen. Sie zeigen, dass Meinungen und Erfahrungen nicht nur vorhanden sind, sondern auch fachlich anerkannt und öffentlich diskutiert werden.
Ergänzende Empfehlungen durch Kammern, Verbände oder den beauftragten Steuerberater können ebenfalls ein wichtiges Qualitätsmerkmal darstellen und schaffen eine belastbare Grundlage für eine offene und transparente Kommunikation über Ziele, Erwartungen und Überlegungen im Zusammenhang mit dem geplanten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Interdisziplinare Teams ins gefragt
Eine professionelle Sanierungsberatung vereint in der Regel Kompetenzen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Insolvenzrecht und kaufmännischer Praxis. Neben klassischen Fragen der betriebswirtschaftlichen Restrukturierung müssen Beratungsteams in der Lage sein, arbeitsrechtliche, insolvenzrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ebenso sicher zu beherrschen wie die Analyse und Steuerung von Produktion, Vertrieb, Einkauf und Unternehmensstrategie. All diese Bereiche müssen im Rahmen einer Eigenverwaltung nicht nur bewertet, sondern gezielt weiterentwickelt und optimiert werden.
Seriöse Beratungs-, Rechtsanwalts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verzichten dabei auf reißerische Selbstdarstellung. Ihre Kompetenz ergibt sich aus der Sache selbst und aus nachweisbaren Erfolgen. Professionelle Sanierungsberaterinnen und Sanierungsberater bilden sich zudem kontinuierlich fort und vertiefen ihre Kenntnisse fortlaufend. Fachanwaltstitel oder Fachberatertitel, anerkannte Qualifikationen und entsprechende Zertifizierungen sind daher häufig vorhanden und ein wichtiges Indiz für fachliche Tiefe.
Abschluss der Eigenverwaltung durch Annahme eines Insolvenzplans
Das häufigste Ziel eines erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist die Annahme des erarbeiteten Insolvenzplans. Mit dessen Bestätigung kann das sanierte Unternehmen anschließend wieder unbelastet und nachhaltig am Markt agieren. Der abgeschlossene Beratervertrag sollte dieses Ziel ausdrücklich benennen, muss jedoch zugleich ergebnisoffen ausgestaltet sein.
Die Praxis zeigt immer wieder, dass selbst vermeintlich überschaubare Sanierungen im Verlauf der Eigenverwaltung auf unerwartete und teilweise unüberwindbare Schwierigkeiten stoßen können. In solchen Fällen kann es erforderlich werden, ursprünglich gesetzte Ziele anzupassen oder alternative Sanierungsinstrumente in Betracht zu ziehen.
Professionelle Beraterinnen und Berater überprüfen die definierten Ziele daher während des gesamten Verfahrens – von der Vorbereitung über das vorläufige bis hin zum eröffneten Verfahren – kontinuierlich. Sie weisen frühzeitig auf Veränderungen, Risiken und neue Entwicklungen hin, um die Strategie entweder konsequent umzusetzen oder sachgerecht zu modifizieren.
Vielschichtige Erfahrungen sind in der Eigenverwaltung gefragt
Die überwiegende Anzahl der tätigen Insolvenzverwaltungskanzleien bietet heute selbstverständlich auch die Begleitung von Eigenverwaltungen an. Gleichwohl ist im Vorfeld sorgfältig zu klären, ob im konkreten Fall lediglich eine juristische Unterstützung erforderlich ist oder ob ein interdisziplinäres Team benötigt wird, das juristische, betriebswirtschaftliche, marktspezifische und unternehmensstrategische Kompetenzen gleichermaßen abdeckt.
Nicht jede klassische Insolvenzverwaltung verfügt über die notwendige Kreativität, um Produkte oder Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten oder neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Umgekehrt fehlt es nicht selten Absatz- und Marketingspezialisten an der Erfahrung, im Rahmen einer Eigenverwaltung Aus- und Absonderungsrechte korrekt zu strukturieren und für die Sachwaltung aufzubereiten.
Erst die individuell passende und fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Sanierungsteams bildet die Grundlage für einen nachhaltigen Erfolg.
Die Eigenverwaltung hat sich für den Unternehmenserhalt bewährt
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat sich seit seiner Einführung als äußerst wirksames Sanierungsinstrument etabliert. Zahlreiche bekannte Unternehmen mit hohem Wiedererkennungswert konnten auf diesem Weg erfolgreich restrukturiert und dauerhaft saniert werden. Die an die Gläubiger ausgezahlten Quoten lagen dabei regelmäßig deutlich höher als bei übertragenden Sanierungen oder Abwicklungen – ein Ziel, das im Übrigen auch der Insolvenzordnung entspricht.
Auch die langfristigen Sanierungs- und Erhaltungsquoten von Unternehmen, die durch spezialisierte Sanierungsteams im Rahmen einer Eigenverwaltung begleitet wurden, sind signifikant besser ausgefallen.
Überproportionaler Erhalt von Arbeitsplätzen in der Eigenverwaltung
Die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze ist bei Eigenverwaltungsverfahren im Durchschnitt ebenfalls deutlich höher als bei Regelinsolvenzverfahren. Dies liegt insbesondere daran, dass in der Eigenverwaltung grundsätzlich der Erhalt des bestehenden Unternehmens als Ganzes angestrebt wird. Zwar werden auch hier personelle Überkapazitäten angepasst, dies erfolgt jedoch in der Regel deutlich moderater als etwa bei übertragenden Sanierungen.
Welche Referenzen passen zu welchem Unternehmen in der Krise?
Ist die Entscheidung für eine Sanierungsberatung auf Basis erster Eindrücke, Referenzen und Empfehlungen gefallen, folgt regelmäßig ein sehr ausführliches Erstgespräch. In diesem sollte die Geschäftsleitung idealerweise bereits aussagekräftige und strukturierte Unterlagen vorlegen können.
Ob dieses Erstgespräch kostenpflichtig oder unentgeltlich erfolgt, hängt von den Gepflogenheiten der jeweiligen Sanierungsberatung sowie von Art und Umfang des potenziellen Mandats ab. Eine mögliche Kostennote sollte jedoch nicht abschrecken, da bereits ein gut vorbereitetes Erstgespräch wertvolle Erkenntnisse über die Tiefe der Krise und die realistischen Handlungsoptionen liefern kann.
Die Geschäftsleitung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits auf Fragen zur allgemeinen Kreditwirtschaft, zu Finanzierungsstrukturen, zu Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften, zu institutionellen Gläubigern und Sicherungsgläubigern, zu bestehenden Sicherheiten sowie zu ersten Sanierungsansätzen vorbereitet sein.
Ob Empfehlung oder Eigenrecherche – das eigene Gefühl entscheidet
Wie eingangs dargestellt, ist die Auswahl einer geeigneten Sanierungsberatung eine anspruchsvolle Entscheidung. Es steht viel auf dem Spiel, und in der Regel gibt es nur einen einzigen Versuch, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich zu initiieren und umzusetzen.
Nach Recherche, Referenzprüfung und einem ersten persönlichen Gespräch sollte sich bei der Geschäftsführung ein Gefühl von Sicherheit, Vertrauen und Zuversicht einstellen. Neben der fachlichen Kompetenz ist entscheidend, ob eine tragfähige Zusammenarbeit über mehrere Monate hinweg realistisch erscheint und das Verfahren gemeinsam, konstruktiv und verlässlich umgesetzt werden kann.