Die Eigenverwaltung ist seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 eine attraktive Alternative zum klassischen Regelinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht es Unternehmen, unter gerichtlicher Aufsicht und mit Unterstützung eines Sachwalters eine Sanierung aus eigener Kraft durchzuführen. Im Gegensatz zur Fremdverwaltung durch einen Insolvenzverwalter behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen und kann gezielt Restrukturierungsmaßnahmen umsetzen.
Dieser Beitrag beleuchtet die Vorteile der Eigenverwaltung und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen sie eine sinnvolle Option für Unternehmen in der Krise darstellt.
Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument
1. Gesetzgeber bietet seit 2012 die Eigenverwaltung als Sanierungsalternative an
Mit dem ESUG hat der Gesetzgeber die Eigenverwaltung als gleichwertige Verfahrensart neben dem Regelinsolvenzverfahren etabliert. Ziel war es, Unternehmen frühzeitig einen Anreiz zu geben, Insolvenzanträge zu stellen, um eine geordnete Sanierung zu ermöglichen. Die Eigenverwaltung soll verhindern, dass Unternehmen aufgrund von Vorbehalten gegen eine Fremdverwaltung zu lange mit einer Antragstellung warten und dadurch wertvolle Sanierungschancen verlieren.
2. Mitwirkung und Beteiligte an eigenverwalteten Insolvenzverfahren
Ein erfolgreiches Eigenverwaltungsverfahren setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren voraus:
- Geschäftsleitung / Inhaber als eigenverwaltender Schuldner
Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter, allerdings unter Aufsicht eines Sachwalters. - Sanierungsberater / Sonderbevollmächtigter der Geschäftsleitung
Externe Experten unterstützen die Geschäftsführung bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. - (Vorläufiger) Sachwalter
Der Sachwalter überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass Gläubigerinteressen gewahrt bleiben. - (Vorläufiger) Gläubigerausschuss
Ein Gläubigerausschuss kann eingesetzt werden, um die Interessen der Gläubiger zu vertreten und Entscheidungen mitzutragen.
Eine vertrauensvolle und kompetente Zusammenarbeit dieser Beteiligten ist entscheidend für den Erfolg der Eigenverwaltung.
Vorteile der Eigenverwaltung gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren
3.1 Erhalt der Unternehmensführung und Know-how
Ein zentraler Vorteil der Eigenverwaltung ist, dass die bisherige Geschäftsführung im Amt bleibt und das Unternehmen weiterführt. Dies hat mehrere positive Effekte:
- Kontinuität in der Unternehmensführung
Die Geschäftsführung kennt das Unternehmen, die Kunden, Lieferanten und Prozesse am besten. Ein externer Insolvenzverwalter müsste sich erst einarbeiten, was Zeit und Ressourcen kostet. - Vertrauen bei Kunden und Lieferanten
Viele Kunden und Lieferanten reagieren skeptisch auf die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Die Eigenverwaltung signalisiert, dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt und eine Sanierung aus eigener Kraft anstrebt. - Erhalt von Zertifizierungen und Listungen
Bei einer Fremdverwaltung können wichtige Zertifizierungen (z. B. ISO, IFS) oder Lieferantenlistungen verloren gehen. Die Eigenverwaltung ermöglicht es, diese zu erhalten, was für die Fortführung des Geschäftsbetriebs entscheidend sein kann.
3.2 Fokus auf Sanierung statt Liquidation
Während im Regelinsolvenzverfahren oft die Zerschlagung des Unternehmens im Vordergrund steht, zielt die Eigenverwaltung auf eine nachhaltige Sanierung ab. Dies hat folgende Vorteile:
- Bessere Quoten für Gläubiger
Durch den Erhalt des Unternehmens können Gläubiger oft höhere Quoten erzielen als bei einer Liquidation. - Arbeitsplatzerhalt
Die Eigenverwaltung ermöglicht es, Arbeitsplätze zu sichern, was sowohl sozial als auch wirtschaftlich sinnvoll ist. - Erhalt des Gesellschaftervermögens
Im Gegensatz zur Fremdverwaltung, bei der oft eine übertragende Sanierung (Asset Deal) erfolgt, kann die Eigenverwaltung den Rechtsträger erhalten und damit auch das Vermögen der Gesellschafter schützen.
3.3 Flexibilität und schnellere Entscheidungsprozesse
In der Eigenverwaltung kann die Geschäftsführung schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren, da sie nicht auf die Zustimmung eines Insolvenzverwalters angewiesen ist. Dies ist besonders wichtig in dynamischen Branchen, in denen schnelle Entscheidungen überlebenswichtig sind.
3.4 Geringere Stigmatisierung und bessere Öffentlichkeitswirkung
Ein Insolvenzverfahren wird oft mit Scheitern und Liquidation assoziiert. Die Eigenverwaltung hingegen signalisiert, dass das Unternehmen sanierungsfähig und sanierungswürdig ist. Dies kann das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Investoren stärken und die Fortführung des Geschäftsbetriebs erleichtern.
Wann ist ein Eigenverwaltungsverfahren sinnvoll?
Die Eigenverwaltung ist nicht für jedes Unternehmen geeignet. Sie sollte insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn:
✅ Das Unternehmen sanierungsfähig ist
Es muss eine realistische Chance bestehen, das Unternehmen durch Restrukturierungsmaßnahmen wieder profitabel zu machen.
✅ Die Geschäftsführung eigenverwaltungsfähig ist
Die Geschäftsführung muss über ausreichende insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz verfügen oder durch erfahrene Sanierungsberater unterstützt werden.
✅ Gläubiger die Eigenverwaltung unterstützen
Ein positives Votum des Gläubigerausschusses ist entscheidend für die Anordnung der Eigenverwaltung.
✅ Keine strafrechtlichen Verfehlungen vorliegen
Bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Betrug oder andere strafrechtliche Handlungen wird das Gericht keine Eigenverwaltung anordnen.
✅ Ausreichend Liquidität für die Verfahrenskosten vorhanden ist
Die Eigenverwaltung verursacht zusätzliche Kosten (z. B. für Sachwalter, Sanierungsberater, Gläubigerausschuss). Das Unternehmen muss in der Lage sein, diese zu tragen.
Verfahrenskosten: Eigenverwaltung vs. Regelinsolvenz
Ein häufiger Irrtum ist, dass die Eigenverwaltung günstiger sei als ein Regelinsolvenzverfahren. Tatsächlich entstehen jedoch zusätzliche Kosten, da neben dem Sachwalter auch Sanierungsberater und ggf. ein Gläubigerausschuss vergütet werden müssen.
Kostenvergleich
| Kostenposition | Eigenverwaltung | Regelinsolvenz |
|---|---|---|
| Sachwalter / Insolvenzverwalter | Vergütung nach InsVV (niedriger als Insolvenzverwalter) | Höhere Vergütung nach InsVV |
| Sanierungsberater | Zeithonorar/Tagessatz/Festbetrag | Ggfs. zusätzliche Kosten für Berater |
| Gläubigerausschuss | Kosten für Mitglieder des Gläubigerausschusses | Kosten für Mitglieder des Gläubigerausschusses |
| Gerichtskosten | Vergleichbar mit Regelinsolvenz | Vergleichbar mit Eigenverwaltung |
| Sowieso-Kosten | Arbeitsrechtliche Beratung, M&A-Prozess, Steuerberatung etc. | Arbeitsrechtliche Beratung, M&A-Prozess, Steuerberatung etc. |
Fazit:
Die Eigenverwaltung ist nicht automatisch kostengünstiger, aber sie bietet bessere Sanierungschancen und kann langfristig zu einer höheren Gläubigerbefriedigung führen.
Praktische Umsetzung der Eigenverwaltung
6.1 Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend
Eine erfolgreiche Eigenverwaltung erfordert eine professionelle Vorbereitung. Dazu gehören:
- Erstellung eines Sanierungskonzepts
Ein detaillierter Insolvenzplan muss erarbeitet werden, der die Sanierungsmaßnahmen, Liquiditätsplanung und Gläubigerbefriedigung darlegt. - Liquiditätsplanung
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass es während des Verfahrens zahlungsfähig bleibt. - Kommunikation mit Gläubigern
Eine frühzeitige Abstimmung mit wichtigen Gläubigern (z. B. Banken, Kreditversicherern) erhöht die Chancen auf Zustimmung zur Eigenverwaltung. - Auswahl des Sachwalters
Der Sachwalter sollte erfahren in Eigenverwaltungsverfahren sein und idealerweise Branchenerfahrung haben und ggfs. bereits mit Sanierungsberatern zusammengearbeitet haben.
6.2 Rolle des Sachwalters
Der Sachwalter hat eine kontrollierende und beratende Funktion, aber keine operative Verantwortung. Seine Aufgaben umfassen:
- Überwachung der Geschäftsführung
Der Sachwalter prüft, ob die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger handelt. - Zustimmung zu wichtigen Rechtsgeschäften
Bestimmte Geschäfte (z. B. Kreditaufnahmen, Veräußerungen) bedürfen der Zustimmung des Sachwalters. - Prüfung der Masseunzulänglichkeit
Der Sachwalter muss sicherstellen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. - Bericht an das Insolvenzgericht
Der Sachwalter informiert das Gericht über den Fortgang des Verfahrens.
6.3 Gläubigerausschuss als unterstützendes Organ
Der Gläubigerausschuss vertritt die Interessen der Gläubiger und kann die Eigenverwaltung unterstützen oder blockieren. Seine Aufgaben umfassen:
- Beratung und Kontrolle des Eigenverwalters
Der Ausschuss prüft, ob die Sanierungsmaßnahmen im Interesse der Gläubiger sind. - Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen
Bestimmte Maßnahmen (z. B. Insolvenzplan, M&A-Prozess) bedürfen der Zustimmung des Gläubigerausschusses. - Unterstützung bei der Sanierungsstrategie
Ein kooperativer Gläubigerausschuss kann die Sanierung beschleunigen, indem er z. B. Stundungen oder Forderungsverzichte vereinbart.
Fazit: Eigenverwaltung als Chance für nachhaltige Sanierung
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen in der Krise eine echte Alternative zur Fremdverwaltung. Sie ermöglicht:
✔ Erhalt der Geschäftsführung und des unternehmerischen Know-hows
✔ Fokus auf Sanierung statt Liquidation
✔ Flexiblere und schnellere Entscheidungsprozesse
✔ Bessere Quoten für Gläubiger
✔ Arbeitsplatzerhalt und Erhalt des Gesellschaftervermögens
✔ Geringere Stigmatisierung und bessere Öffentlichkeitswirkung
Allerdings ist die Eigenverwaltung kein Allheilmittel. Sie erfordert eine professionelle Vorbereitung, ausreichende Liquidität und die Unterstützung der Gläubiger. Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können jedoch von den Vorzügen der Eigenverwaltung profitieren und eine nachhaltige Sanierung erreichen.
Empfehlung für die Praxis
- Frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen
Je früher ein Unternehmen die Eigenverwaltung plant, desto höher sind die Erfolgschancen. - Erfahrene Sanierungsberater hinzuziehen
Externe Experten können bei der Erstellung des Insolvenzplans, der Liquiditätsplanung und der Kommunikation mit Gläubigern unterstützen. - Gläubiger frühzeitig einbinden
Eine transparente Kommunikation mit Gläubigern erhöht die Akzeptanz für die Eigenverwaltung. - Realistische Sanierungsziele setzen
Der Insolvenzplan muss umsetzbar sein und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Sanierung darlegen.
Die Eigenverwaltung ist kein einfacher Weg, aber für viele Unternehmen die beste Chance, eine Krise zu überwinden und gestärkt daraus hervorzugehen.