Gewachsene Strukturen – BaFin wurde aufmerksam -!
Eine der anspruchsvollsten Mandate in 2024/2025 war die begleitende Beratung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatergesellschaft bei der Restrukturierung eines namenhaften „Family- Office“. Die Fragestellung war, ob im Rahmen der Restrukturierung die bisherigen Geschäfte des „Family-Office“ aufgesplittet in eine eigene Bank und diverse Beteiligungsgesellschaften eine bessere Marktposition erhalten würde.
Untersuchung „BaFin pflichtige“ Bankgeschäfte
Hintergrund war, dass die in der Vergangenheit sehr erfolgreichen Beteiligungsgeschäfte eine so große Bandbreite hatten, dass teilweise das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Ansicht war, dass es sich nicht mehr um klassische Beteiligungsgeschäfte sondern um „Zins- Margen-Geschäfte“ handelte.
Dies zog dann Untersuchungen nach sich, bezogen auf Prüfung und Genehmigung von „BaFin-pflichtigen“ bankähnlichen Geschäften.
Um hier mit der BaFin und den zukünftigen Marktinteressen einhergehend eine Linie zu finden, wurde eine namenhafte deutsche Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, die auf Prüfung und Begleitung von Banken und bankenähnlichen Instituten spezialisiert ist, von dem Management des „Family-Office“ beauftragt.
Insolvenzrisiken bei den Beteiligten
In dem Zusammenhang waren auch Risiken von – Insolvenzen bei diversen Beteiligungen zu beurteilen, falls die BaFin alle bisherigen Beteiligungsgeschäfte aus der Vergangenheit als genehmigungspflichtig angesehen hätte. Hier wurde unserem Hause ein konkretes Mandat erteilt.
Teilhabe an einem anspruchsvollen Restrukturierungsmandat
Für uns ein komplett neues Gebiet im Bereich Beratung bei Sanierung/Restrukturierung in seiner Gesamtheit angelehnt an den „Banken- und Finanzierungsmarkt“!
Dabei Fokus auf die speziellen Risiken einer solchen Restrukturierung bzw. Änderung von Gesellschaften in Beteiligungs- und Finanzierungsunternehmen mit möglicher Banklizenz!
Neben diesem Genehmigungsverfahren sind die Säulen für Bank. und Finanzierungsgeschäfte:
- Grundsätzlich das Kreditwesengeschäft
- MaRisk (Mindestanforderung an die Risikovorsorge des Kreditinstitute)
- Die europäischen Vorgaben sind Solvency II und Basel III
- Daneben ist bei einem aktiven Einlagegeschäft auch die Mitgliedschaft im Bankeneinlagefond verpflichtend
- Weitere gesetzliche Vorgang sind das GwG (Geldwäschegesetz), was von der FIU (Financial Investigation Unit) geprüft wird
- Im Wesentlichen sind alle oben genannten Punkte in ein Krisenmanagement-Handbuch einzupflegen, was Basis einer Beteiligungsgesellschaft, eines Fin Tec oder sonstiger Finanzierungsgesellschaft. Ist das Krisenmanagement-Handbuch entsprechend sach- und fachgerecht erstellt, kann es – sofern alle Bedingungen für Gründung bzw. einer Finanzierungsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Bank vorhanden sind bei der BaFin eingereicht werden.
7. Die wesentlichen Punkte noch einmal zusammengefasst.
- Genehmigung der BaFin: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss die Gründung genehmigen. Dazu ist ein detaillierter Antrag (Krisenmanagement-Handbuch) erforderlich, der Informationen über das Geschäftsmodell, die geplante Organisation und die Finanzierung enthält.
- Eigenkapitalanforderung: Es müssen bestimmte Eigenkapitalanforderung erfüllt werden. Die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals hängt von der Art der Bank, der Finanzierungsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und des Fin Tecs und den geplanten Geschäften ab.
- Businessplan (Krisenmanagement-Handbuch): Ein umfassender Businessplan ist zwingend notwendig, der die Strategien, Marktanalysen, Finanzprognosen und Risikomanagementstrategien umfasst.
- Organisationsstruktur: Die Bank / Finanzierungsgesellschaft / Leasinggesellschaft / Beteiligungsgesellschaft / Fin Tec muss eine geeignete Organisationsstruktur haben, einschließlich eines qualifizierten Managements und eines Aufsichtsrats. (Aufsichtsrat grundsätzlich nur bei AG – ansonsten reicht in der ersten Gründungsphase ein qualifizierter Beirat)
- Risikomanagement: Es müssen angemessene Risikomanagement – und Compliance – Systeme implementiert werden, um sicher zu stellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden (Basis Kreditwesengesetz in Verbindung mit Geldwäschegesetz)
- Regulatorische Anforderungen: Die Bank, Finanzierungsgesellschaft, Leasinggesellschaft, Fin Tec und im geringen Umfang eine Beteiligungsgesellschaft müssen alle relevanten regulatorischen Anforderung erfüllen, die für den Betrieb eines Geldinstitutes / Finanzierungsinstitutes in Deutschland gelten
- Mitarbeiterqualifikation: Die Mitarbeiter, insbesondere im Management, müssen über erforderliche Qualifikationen und Erfahrung verfügen. (üblicherweise Absolventen der Banken- und Sparkassenakademien mit Abschlüssen für Vorstandstätigkeiten) Bei Fin Tec und Beteiligungsgesellschaften bzw. Leasinggesellschaften und Finanzierungs- bzw. Factoringgesellschaften reicht es in der Regel aus, wenn eine ausführliche Vita mit Nachweis der Qualifikation der Geschäftsführung bei der BaFin eingereicht wird. Hier geht es immer auch um die Größen von Finanztransaktionen. Die Vorgaben werden dann intensiver, wenn mit Einlagegeldern gearbeitet wird. bzw. der Bereich Verbraucherkredite mit berücksichtig werden muss.
8. Beispiele für Inhalte des Management-Handbuchs. Beispielabschnitt für ein Risikomanagement-Handbuch für Banken
Beispiel: Abschnitt Kreditrisiko
Kreditrisiko
Definition: das Kreditrisiko ist die Gefahr eines Ausfalls oder einer teilweisen Ausfallleistung eines Kreditnehmers, wodurch die Bank einen finanziellen Verlust erleidet. Dies kann durch Zahlungsausfälle, Insolvenz oder Wertminderung von Sicherheiten entstehen.
Arten des Kreditrisikos:
- Einzelkreditrisiko: Risiko eines einzelnen Kreditnehmers
- Kreditkonzentrationsrisiko: Risiko, das durch eine hohe Konzentration von Krediten auf wenige Branchen, Regionen oder einzelne Kreditnehmer entsteht.
- Systematisches Kreditrisiko: Risiko, das durch allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen oder politische Ereignisse beeinflusst wird.
Risikobewertung und-messung
- Kreditrating: Einstufung der Bonität eines Kreditnehmers durch Ratingagenturen
- Scoringmodelle: Statistische Modelle zur Bewertung der Ausfallwahrscheinlichkeit
- Stresstest: Simulation von extremen Marktszenarien zur Überprüfung der Widerstandsfähigkeit des Kreditportfolios
Risikosteuerung:
- Diversifikation: Streuung des Kreditportfolios auf verschiedene Branchen, Regionen und Kreditnehmer
- Sicherheiten: Forderung von Sicherheiten zur Absicherung von Krediten
- Kreditlimits: Festlegung von maximalen Kreditbeträgen pro Kunde oder Branche
- Kreditzusagen: Enge Überwachung von Kreditzusagen und deren Ausnutzung
- Early Warning Systeme: Frühzeitige Erkennung von Zahlungsschwierigkeiten bei Kreditnehmern
Risikominderung:
- Kreditderivate: Transfer von Kreditrisiken auf Dritte (z.B. Credit Default Swaps)
- Verkauf von Krediten: Reduzierung des Kreditvolumens durch Verkauf von Kreditforderung
- Provisionsrückforderungen: Bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten
- Zinsanpassungen: Anpassung der Zinsen an das Ausfallrisiko
Regulatory Anforderung:
- Basel III: Internationale Regulierungsstandards für Banken, die eine risikobasierte Eigenkapitalunterlagen vorschreiben
- Nationale Vorschriften: Zusätzliche regulatorische Anforderungen der jeweiligen Landesaufsicht [Image: Kreditrisiko-Zyklus mit den Phasen: Kreditentscheidung, Kreditüberwachung, Inkasso]
Dieser Abschnitt kann durch weitere Unterabschnitte ergänzt werden, beispielsweise:
- Kreditportfolio-Management
- Spezialkredite (z.B. Immobilienkredite, Projektfinanzierungen
- Risikogewichtete Aktiva
Weiter ist z.B. zum Marktrisiko oder zum operationellen Risiko, dies genauer zu beleuchten? Zusätzliche Aspekte, die berücksichtigt werden könnten:
- Risikoappetit der Bank
- Integration des Risikomanagements in die Geschäftsprozesse
- Rolle des Risikomanagements bei der strategischen Planung
Fazit:
Für den Einstieg in das Finanzierungsgeschäft für den Bereich Business to Business, haben wir die Gründung einer klassischen Beteiligungsgesellschaft empfohlen, die sich von privaten oder institutionellen Investoren Gelder zur Verfügung stellen lässt, um dann mit oder ohne Sicherheitsabreden in langfristige Beteiligung an entsprechende gewerblich tätige Kunden investiert.
In dem speziellen Fall haben wir die Gründung einer kleinen AG oder einer GmbH & Co. KG AA empfohlen und dann direkt bei Gründung der regulativen Forderung erfüllend auf Basis eines dann vorgelegten Krisenmanagements-Handbuchs bei der BaFin entsprechende Anträge zu stellen.
Die sicherlich einfache Methode war eine Börsen notierte AG zu erwerben, die ggf. schon über eine (eingeschränkte) Banklizenz verfügt. Wir hielten diese Möglichkeit aber für schwierig, da in der letzten Zeit hier regelmäßig Skandale/Insolvenzen vom sogenannten Reserve Merger presseträchtig gemacht wurden.
(Beispiel Greensilibank)
Banken-Einlagefond
Bei einer Beteiligungsgesellschaft ist der Banken-Einlagefond noch nicht nötig, jedoch kann man im Vorfeld die eingehenden Investorengelder insofern aufsplitten, dass eine Grundsumme prozentual konservativ auf einem Anlagekonto verzinst wird, während die Hauptsumme dann entsprechend in ein vorher festgelegtes Investment gezahlt wird. (mit Beiratsentscheid und/oder Investorenbeisitz)
Abschluss des Mandats und Erfahrungen
Die regulativen gesetzlichen Vorgaben bei bank- bzw. bankähnlichen Geschäften sind in Deutschland sehr hoch. Dazu kommen mittlerweile die entsprechenden Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) und die Kontrollvorschriften der Europäischen Union. Aus den gemachten Erfahrungen lässt sich ableiten, dass Überlegungen eigener Banken und/oder Beteiligungsgesellschaften mit Genehmigungspflicht der BaFin nur dann gegründet bzw. aufgebaut werden können, wenn maßgebliches Kapital – Know How und ein genau realistischer Zeitplan vorliegen.
Sämtliche behördlichen Prüfungen bedürfen in der Regel einer sehr großzügig kalkulierten Zeitvorgabe und es muss damit gerechnet werden, dass sich Vorschriften und/oder regulative Vorgaben während des Antragsverfahrens verändern..
Am Ende konnten nicht alle Wünsche des Managements des „Family –Offices“ tatsächlich so umgesetzt werden, wie man das marktseitig gerne gehabt hätte. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die eingesetzten Spezialisten aus dem Bankenbereich im Vorhinein alle Recht hatten, was die zeitliche Komponente des Mandats anbetraf.