Sind außergerichtliche Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahren nicht mehr möglich, dann bietet der Gesetzgeber die Eigenverwaltung gem. § 270 b InsO als Alternative, um das Unternehmen zu entschulden und/oder wieder marktfähig zu machen.
Die Eigenverwaltung kann nur dann beantragt werden, wenn Read more